Der Dienstwagen als privater Vorteil
Die Nutzung eines Geschäfts wagens für private Zwecke findet auch Eingang in der Lohnberechnung. Wenn das Dienstauto für private Fahrten sowie für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte verwendet wird, ist in der Lohnverrechnung ein Sachbezugswert für die Berechnung der Lohnabgaben anzusetzen. Dieser Sachbezug ist auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug Werbeaufschriften trägt oder der Arbeitnehmer verpflichtet ist, das Fahrzeug privat zu verwenden. Lediglich Spezialfahrzeuge, wie Einsatz-, Pannen-, oder Montagefahrzeuge, die eine private Nutzung ausschließen, sind ausgenommen.
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